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   VG Frankfurt/Main, 10.03.1987 - IV/2 E 1551/86   

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VG Frankfurt/Main, 10.03.1987 - IV/2 E 1551/86 (https://dejure.org/1987,7003)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.03.1987 - IV/2 E 1551/86 (https://dejure.org/1987,7003)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. März 1987 - IV/2 E 1551/86 (https://dejure.org/1987,7003)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 92
  • NJW 1989, 1632 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 1 L 5249/94

    Vorkaufsrechtsausübung; Vollmacht zur Entgegennahme; Notar; Vollmacht zum Vollzug

    Insofern geht die hier dem Notar erteilte allgemeine Durchführungsvollmacht nicht über das hinaus, was in dem vom VG Frankfurt (Urt. v. 10.3.1987 - IV/2 E 1551/86, NJW 1988, 92) und dem Hess. VGH (Urt. v. 4.5.1988 - 4 UE 1250/87, NJW 1989, 1626) entschiedenen Fall mit der Vertragsklausel "Der Notar wird angewiesen, bei der Gemeinde anzufragen, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht bzw. ob auf dessen Ausübung verzichtet wird" bestimmt wurde.
  • VG Hannover, 09.08.2017 - 1 A 5387/15

    Realverband; Vorkaufsrecht

    Die damit dem Notar erteilte Vollmacht geht über die Betreuungsaufgaben hinaus, die der Notar, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, in aller Regel kraft ihm erteilten Auftrages und Bevollmächtigung übernimmt und die sich im Vollzug des Kaufvertrages erschöpfen (Nds. OVG, Urteil vom 12. Juli 1995 - 1 L 5249/94 -, Rn. 24, juris), wie dies etwa bei einer Vertragsklausel der Fall wäre, lediglich Verzichtserklärungen bezüglich des Vorkaufsrechts beizubringen oder beim Vorkaufsberechtigten anzufragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht bzw. ob auf dessen Ausübung verzichtet wird (VG Frankfurt NJW 1988, 92; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 UE 1250/87 -, Rn. 4, 41, juris).
  • VGH Hessen, 23.08.1988 - 4 R 830/88

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; vorläufiger Rechtsschutz

    Der Antragsteller hat im Klageverfahren - IV/2 E 1551/86 - als Drittkäufer mit der Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts aufgrund des Kaufvertrags vom 31.10.1985 (Urkundenrolle des Notars Rolf Ludwig Nr. 830 für das Jahr 1985), dessen Gegenstand das Grundstück S. A. 22 in B. H. war, obsiegt.
  • OLG Naumburg, 24.01.1997 - Not 9/94

    Verweildauer bei Bewerbung auf eine andere Notarstelle

    Insofern geht die hier dem Notar erteilte allgemeine Durchführungsvollmacht nicht über das hinaus, was in dem vom VG Frankfurt ( NJW 1988, 92 ) und dem VGH Kassel ( NJW 1989, 1626 ) entschiedenen Fall mit der Vertragsklausel "Der Notar wird angewiesen, bei der Gemeinde anzufragen, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht bzw. ob auf dessen Ausübung verzichtet wird" bestimmt wurde.
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